AGBS SEILBAHN STAUBERN AG
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, kostenpflichtig oder kostenlos, der Seilbahn Staubern AG. Die SEILBAHN STAUBERN AG ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis des Kunden. Für Billette und Leistungen Dritter, für welche die SEILBAHN STAUBERN AG als Verkäuferin oder Mittlerin auftritt, gelten die AGB der jeweiligen Gesellschaft und deren Produkte – wie z.B. Kombiangebote mit Partnerunternehmungen, usw.
1.1 Vertrag
Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Fahrausweises oder einer Dienstleistung bzw. mit deren Inanspruchnahme kommt der Vertrag mit der SEILBAHN STAUBERN AG zustande. Die vorliegenden AGB gelten mittels jeder Bestellung/Kauf/Inanspruchnahme als vorbehaltlos angenommen.
1.2 Ausweispflicht
Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn-/Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Barcodekarten, KeyCard, müssen ebenfalls vorliegen.
1.3 Datenträger
Die KeyCard und ähnliche Datenträger ermöglichen den berührungslosen Zutritt zur Bahnen der SEILBAHN STAUBERN AG. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die KeyCard ist bei der Verkaufsstelle im Restaurant gegen ein Depot erhältlich. Bei Rückgabe der KeyCard wird das Depot zurückerstattet. Sichtlich defekte KeyCards werden nicht kostenlos ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert. Barcode- und EinwegKeyCards sind depotlose Tages-/Einzelfahrtenkarten und werden für Wanderer, Restaurantbesucher und Fussgänger verwendet.
1.4 Datenschutz
Die Details zum Datenschutz der SEILBAHN STAUBERN AG sind separat geregelt. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Missbrauchsverfolgung, Erheben wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass die SEILBAHN STAUBERN AG in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Die Weitergabe von Kundendaten ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig
1.5 Leistungen
Die Leistungen der SEILBAHN STAUBERN AG beschränkt sich auf den Transport von Personen von Tal zu Berg oder umgekehrt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für die Fahrausweise werden an der Talstation der SEILBAHN STAUBERN AG und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich zu den Jahreskartenpreisen erheben die SEILBAHN STAUBERN AG ein KeyCard-Depot von CHF 5.00. Sie kann wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch bei anderen Unternehmungen innerhalb der Branche benutzt werden. Das Depot wird nach Rückgabe der Karte zurückerstattet.
2.2 Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Geschäftskunden, Gruppen und Tour-Operators besteht die Möglichkeit, die Tickets via Online-Shop im Voraus zu beziehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von den SEILBAHN STAUBERN AG schriftlich bestätigt wird. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach weiterer Mahnung aus, behält sich die SEILBAHN STAUBERN AG sämtliche Rechte vor, inklusive das Recht, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.
Die SEILBAHN STAUBERN AG behalten sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SEILBAHN STAUBERN AG. Banküberweisungs- und Chequegebühren gehen zu Lasten des Absenders.
2.3 Währung
Die Preisangabe erfolgt stets in Schweizer Franken (CHF). Die Euro Umrechnung erfolgt Tagesaktuell nach entsprechendem Kurs. Wechselgeld wird grundsätzlich in Schweizer Franken ausbezahlt.
2.4 Preis- und Leistungsänderung
Die SEILBAHN STAUBERN AG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.
3. Billette und Abonnemente
3.1 Gültigkeit
Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Jahreskarten sind zu Kontrollzwecken mit einem Foto versehen.
3.2 Altersklassen
Kinder unter 6 Jahren gratis. Reduzierte Kindertarife von 6-14 Jahren. Ab 15. Geburtstag gelten Erwachsenentarife.
3.3 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung direkter Ersatz geleistet. Ersatz wird nach entsprechender Abklärung nur geleistet, wenn das Ticket nicht bereits verbraucht worden ist. Für die Ausstellung der Ersatzkarte kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt werden.
3.4 Rückerstattungen
Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf alle Produkte (Jahreskarten, Einzel-, Retourfahrten, und Spezialtickets).
3.5 Missbrauch / Fälschung
Das Restaurant-, Bahn- oder beauftragtes Kontrollpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen. Der Kunde hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Jede missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen, insbesondere die Übertragung von Tickets oder Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Nebst der tarifmässigen Taxe des unberechtigt auf sich getragenen oder ungültigen Fahrausweises wird, gestützt auf Art. 16 des eidg. Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985, ein Zuschlag von CHF 150.00 erhoben. Zudem muss ein gültiges Ticket erworben werden. Die SEILBAHN STAUBERN AG behält sich überdies eine polizeiliche Verzeigung bzw. strafrechtliche Verfolgung vor. Der Fahrausweissinhaber ist dafür verantwortlich, dass mit seinem Ticket kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.
4. Anlagen
4.1 Störungen in der Leistungserbringung/Betriebseinstellung
Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Streiks oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. Föhnwind oder infolge von technischen Defekten wie bspw. Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu Rückerstattung noch zu Entschädigung.
4.2 Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers
Bei rücksichtslosem Verhalten, Verstoss gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnung des Bahn-, Restaurant oder Kontrollpersonals, kann die SEILBAHN STAUBERN AG dem Ticketinhaber den Fahrausweis entziehen. Wer Anlagen und Einrichtungen der SEILBAHN STAUBERN AG beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
4.3 Sportgeräte
Aus Sicherheitsgründen und gemäss Behördlicher Anordnung werden Sportgeräte jeglicher Art nicht befördert. Ausnahmen, im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal der SEILBAHN STAUBERN AG über die Mitnahme von sämtlichen Geräten und Gegenständen auf die Anlagen der SEILBAHN STAUBERN AG
5. Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringungen der SEILBAHN STAUBERN AG betreffen, sind unverzüglich (Innerhalb 1h) an die SEILBAHN STAUBERN AG zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der SEILBAHN STAUBERN AG verloren.
6. Internet / Internetseiten
Alle im Internet veröffentlichten Angaben sind ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art, insbesondere Viren, Würmer, Trojanische Pferde usw. übernimmt die SEILBAHN STAUBERN AG keine Haftung. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten. Die SEILBAHN STAUBERN AG haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten der SEILBAHN STAUBERN AG oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen.
7. Haftung
Die Haftung der SEILBAHN STAUBERN AG für Personen und Sachschäden wird auf jene Fälle, welche das Schweizerische Gesetz zwingend vorschreibt,
beschränkt. Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Wanderwegen.
Eine Haftung der SEILBAHN STAUBERN AG ist ausgeschlossen für Unfälle infolge:
• Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln
• Verlassen der markierten Wanderwege
• Missachtung von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Restaurantpersonales
• Missachtung von weiteren Warnungen
• fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens
• des Wanderwegzustandes
8. Versicherung
Die SEILBAHN STAUBERN AG empfehlen allen Ticketkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Haftpflichtversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten, Versicherung usw.
9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen
Die SEILBAHN STAUBERN AG hält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
10. Schlussbestimmungen
Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Für alle unter diesen AGB mit der SEILBAHN STAUBERN AG abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist 9467 Frümsen.
Seilbahn Staubern AG
Frümsen, 09. Juni 2025